Datenschutz

Art und Zweck der verarbeiteten Daten

Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Betreuten wie auch ihrer geborenen/ungeborenen Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsverordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

Weitergabe der Daten

Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Betreute einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:

  • Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
  • Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Betreuten ein medizinisches Labor.
  • Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten, Vertretungshebammen, Frühen Hilfen, Apotheke usw.) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Betreute hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation die rechtfertigt, insbesondere wenn die Betreute nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
  • Die Daten der Betreuten werden im Rahmen der externen Qualitätssicherung der außerklinischen Geburtshilfe (QUAG e.V.) anonymisiert und durch die Hebamme auf einer https-gesicherten Online-Seite erfasst und auf einem geschützten Browser abgelegt. Das Erfassungs- und Verarbeitungssystem dieser anonymisierten Daten unterliegt in jedem Verarbeitungsschritt den Datenschutzbestimmungen siehe auch QUAG-Eltern-information. Eine sehr stark verkürzte Variante zu Informationen über den Geburtsverlauf ist zur Weitergabe an den Amtsarzt gemäß Hebammen-Berufsverordnung gedacht.

Des weiteren werden Ihre Daten an Vertretungshebammen weiter gegeben.

Aus Datenschutzgründen werden keine Beratungen über E-Mail, SMS, WhatsApp und andere Messenger geführt.

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht und der Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation von jeweils 10 Jahren. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Aufgrund von § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sie haben, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, jederzeit gemäß DSGVO das Recht auf unentgeltliche Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17) oder Ein-schränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21).

Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde

Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

 

Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden

Telefon: 0611/14080; Telefax: 0611/1408900; E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de

Website: http://www.datenschutz.hessen.de