Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Betreuten wie auch ihrer geborenen/ungeborenen Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsverordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Betreute einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Des weiteren werden Ihre Daten an Vertretungshebammen weiter gegeben.
Aus Datenschutzgründen werden keine Beratungen über E-Mail, SMS, WhatsApp und andere Messenger geführt.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht und der Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation von jeweils 10 Jahren. Sie beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Aufgrund von § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sie haben, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, jederzeit gemäß DSGVO das Recht auf unentgeltliche Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17) oder Ein-schränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden
Telefon: 0611/14080; Telefax: 0611/1408900; E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de
Website: http://www.datenschutz.hessen.de